Wer in die Feuerwehr eintritt durchläuft nicht nur Lehrgänge, die in der entsprechenden Laufbahnverordnung geregelt sind, sondern auch so genannte technische Lehrgänge. Diese sind zwingend notwendig, da nicht das gesamte (Spezial-)Wissen der Feuerwehr in wenigen Lehrgängen vermittelt werden kann. Einige dieser Lehrgänge sind wiederum zwingend für die kommenden Laufbahnlehrgänge vorgeschrieben.

 

In der folgenden Grafik zeigt eine Übersicht über die Ausbildung gem. der Feuerwehr Dienstvorschrift FwDV2, wie sie auch in der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel angewendet wird.

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Die durchgezogenen Linien sind jeweils Pflicht bis zur Stufe der Truppführer-Ausbildung. Die gestrichelten Linien stellen die optionalen Möglichkeiten dar. Für die Ausbildung zum Truppführer, die auf Kreisebene an der Kreisfeuerwehrzentrale in Gevelsberg-Silschede stattfindet, müssen alle Lehrgänge absolviert sein und der Feuerwehrmann (SB) muss tauglicher Atemschutzgeräteträger sein.

In Sprockhövel wird versucht, allen Feuerwehrmännern (SB) möglichst schnell eine umfassende Ausbildung zu ermöglichen, so dass ein immer hoher Ausbildungsstand erhalten werden kann.

Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit eine Fortbildung zum Geräte- oder Atemschutzgerätewart zu besuchen.

Möchte ein Feuerwehrmann (SB) zu einem Gruppenführer-Lehrgang F III am Institut der Feuerwehr in Münster gehen, so muss er alle Lehrgänge inkl. Truppführer erfolgreich abgeschlossen haben (Ausnahme: Maschinist für Drehleitern nicht zwingend erforderlich) und eine gültige G26.3 Untersuchung haben (= Betriebsärztliche Untersuchung, max. 3 Jahre gültig, bedeutet: tauglicher Atemschutzgeräteträger). Diese Lehrgang dauert zwei Wochen und endet mit einer Prüfung.

Im Anschluss daran bietet sich die Fortbildung zum Ausbilder für verschiedene Lehrgänge (s. o.) oder im Bereich ABC-Einsatz an. Beide Varianten werden am IdF in Münster vermittelt.

Wer auf der Karriereleiter (s. auch "Laufbahnverordnung") weiter möchte, kann einen Zugführer-Lehrgang F IV, einen Verbandsführer-Lehrgang F/B V Teil 1 und einen Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit F/B V Teil 2 besuchen. Wer als Leiter einer Feuerwehr nach FSHG eingesetzt werden möchte, muss zusätzlich den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr F VI besuchen.

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